PRANTL

Süddeutsche Zeitung

Warum meine Herzfrequenz steigt – Die Corona-Warn-App

Heribert Prantl

19.04.2020


Wahrscheinlich werden Sie sich noch im April, spätestens aber im Mai eine ganz besondere App auf Ihr Smartphone laden – eine Anti-Corona-App. Das geht ganz einfach: Beim nächsten Update tippen Sie auf Ihren Touchscreen und erklären so, dass Sie diese App wollen; und schon haben Sie sie, ganz freiwillig. Die Kanzlerin will das so, die Ministerpräsidenten wollen das so und die Virologen auch. Die Bundesregierung bezeichnet die Corona-Warn-App als „ganz zentralen Baustein“ für ihre Gesundheitspolitik.

Warum? Es sollen auf diese Weise Ihre Kontakte zu infizierten Menschen nachvollziehbar werden. Und wenn Sie selbst infiziert sind, sollen die Personen, mit denen Sie Kontakt hatten, möglichst schnell gewarnt werden. Dafür soll diese Anti-Corona-App sorgen. Und wozu sie dann noch genutzt werden kann, um den Alltag der Menschen zu regulieren – wer weiß?

Ein Heilsbringer namens Pepp-Pt
Die App hat einen komplizierten Namen. Sie heißt: „Pan European Privacy-Preserving Proximity Tracing“, abgekürzt „Pepp-Pt“. Die Sache selbst ist nicht so kompliziert wie der Name: Die App merkt sich, welchen anderen Menschen Sie länger und mit nur geringem Abstand begegnen – in Ihrer Wohnung, auf der Straße, im Supermarkt, in der S-Bahn oder sonstwo. Die App weiß natürlich nicht, wie der Mensch heißt, dem Sie begegnen; aber die App registriert das Smartphone, das dieser andere Mensch bei sich trägt. Die App, die Sie installiert haben, erschafft nämlich speziell für Sie eine individuelle Identifikationsnummer und sendet diese per Bluetooth in die Welt. Gleichzeitig sucht und findet Ihre App solche Signale, die von anderen Smartphones in Ihrer Nähe gesendet werden. Die Signale werden verschlüsselt gespeichert – und so wird eine ganze Liste von Identifikationsnummern der Menschen erstellt, die Ihnen nahe gekommen sind, Ihrer zufälligen Nahesteher.

Stellt dann ein Nutzer fest, dass er an Covid-19 erkrankt ist, übermittelt er die Liste, die auf seinem Smartphone gespeichert ist, an einen zentralen Server, der beim Robert-Koch-Institut, also einer Oberbehörde des Bundes steht. Um Missbrauch zu vermeiden, müssen die Gesundheitsbehörden diese Corona-Krankmeldung bestätigen. Sodann erhalten die Kontaktpersonen des erkrankten Menschen eine automatische Push-Benachrichtigung und werden aufgefordert, sich testen zu lassen oder sich in Quarantäne zu begeben. So wird einem diese App derzeit vorgestellt.

Gesundheitspolizeiliche Videokontrolle
Die Politiker werben für diese App, die Virologen auch. Die Datenschützer haben überwiegend nichts dagegen – vor allem deshalb, weil andere Anti-Corona-Apps, die auch schon in der Diskussion waren oder die in der Diskussion sind, noch viel massiver in die Privatsphäre eingreifen würden. Bluetooth Tracing mit Pepp-Pt gilt ihnen derzeit als die am wenigsten schlimme Anti-Corona-App. Dass auch das wenige Schlimme nicht unbedingt gut ist, traut sich kaum jemand zu sagen.

Es gibt in der Tat Schlimmeres – beispielsweise Überlegungen, die Quarantäne per Smartphone zu überwachen. Das würde dann so ähnlich funktionieren wie bei der elektronischen Fußfessel für Straftäter, die ihre Haftstrafe zu Hause in der Wohnung statt im Gefängnis absitzen dürfen. Weil man aber das Smartphone, um sich der elektronischen Kontrolle zu entziehen, einfach zu Hause im Schlafzimmer liegen lassen kann, gibt es – zum Beispiel in Hongkong – gesundheitspolizeiliche Kontrollanrufe per Video. Wollen wir das?

Spahns Wünsche
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wollte vor ein paar Wochen nicht nur ein Handy-Tracing, sondern ein Handy-Tracking ins Infektionsschutzgesetz schreiben – also nicht nur die Sozialkontakte, sondern auch die jeweiligen Aufenthaltsorte und Bewegungen eines Menschen via Smartphone registrieren, und zwar nicht auf freiwilliger, sondern auf gesetzlich verpflichtender Basis. Er wollte, dass der Staat Zugriff auf die Verkehrs- und Standortdaten der Smartphones von Corona-Infizierten hat. Nach heftiger Kritik verzichtete er vorläufig darauf, kündigte aber an, seine Idee weiter zu verfolgen.

Wie freiwillig ist eine Freiwilligkeit, die aus Angst geboren ist?
Die Anti-Corona-App, für die sich die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten und die Virologen so einsetzen, soll „freiwillig“ sein. Die Freiwilligkeit der Installation wird immer wieder betont – gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass das Ganze nur funktioniert, wenn möglichst alle Smartphone-Nutzer mitmachen, mindestens aber siebzig bis achtzig Prozent. Der soziale Druck, solche Apps zu nutzen, wird steigen. Man wird sich erklären müssen. Und der Druck im Freundes- und im Kollegenkreis wird aggressiv sein. Man wird bezichtigt werden, unsolidarisch zu sein und sich auf Kosten der anderen schadlos zu halten.

Ist das so? Wie freiwillig ist eine Freiwilligkeit, die aus Angst geboren ist? Und wie freiwillig ist eine Installation der App, wenn womöglich der Zugang zu bestimmten Orten davon abhängig gemacht wird, dass man sie hat? Was ist, wenn man nur noch mit App in die Kneipe kommt oder in den Zoo? Werden die Gerichte einen solchen Druck verbieten? Oder werden sie sagen: Das ist doch verhältnismäßig, das ist besser, als den Zoo oder die Kneipe ganz zuzusperren? Wie freiwillig ist die Installation der App, wenn die Alternativen Lockdown und Kontaktverbot sind?

Die App als Eintrittskarte
Womöglich läuft es, wenn die Apps erst einmal in ausreichender Zahl installiert sind, dann so, dass diese Apps als eine Art Eintrittskarte oder Passierschein fürs Restaurant, für den Fitness-Club, die Auto-Werkstatt oder den Gottesdienst funktionieren.

Der Berliner Rechtsanwalt Guido Meyer-Arndt entwickelt dazu folgendes Szenario: Solange Sie keine prekären Kontakte mit infizierten Personen haben, zeigt die Oberfläche Ihrer App ein grünes Blinken. Es ertönt dann kein Signal beim Betreten von S-Bahn, U-Bahn oder Omnibus. Sie können problemlos passieren. Im Verdachtsfall aber, wenn Sie länger mit infizierten Personen in Kontakt gekommen sind, werden Sie von Ihrer App gewarnt. Ihr persönlicher Status wechselt dann automatisch in „Verdachtsfall!“, auf den das Infektionsschutzgesetz anwendbar ist; es gelten die Meldepflichten, Sie werden in Quarantäne geschickt, müssen die GPS-Funktion Ihres Phones einschalten, um geortet werden zu können.

Außerdem schaltet Ihre App auf „Rot“, sie blinkt warnend. Bei der Begegnung mit allen Menschen, welche die Warn-App installiert haben, ertönt ein Warnsignal; und in Supermärkten, im Büro, im Öffentlichen Personennahverkehr, im Bahnhof und im Flughafen, im Gottesdienst und in der Volkshochschule … wird der Zutritt verweigert.

Man braucht dazu nicht außergewöhnlich viel Phantasie, denn so läuft es bereits in China.

Was die Corona-Krise bisher gelehrt hat
Ist das ein absurdes Szenario für Deutschland? Es ist jedenfalls nicht unplausibel. Die Politik schwört freilich Stein und Bein, dass so eine App nur dann erlaubt wird, wenn sie absolut sicher und grundrechtsverträglich sei – und wenn klar ist, dass die gespeicherten Daten nach gewisser Zeit rückstandslos gelöscht werden. Indes: Wenn die Corona-Krise bisher eines gelehrt hat, dann dies: Das Sichere ist nicht sicher. Und wenn die jahrzehntelange Erfahrung mit Überwachungsmaßnahmen etwas gelehrt hat, dann dies: Sie werden keinesfalls zurückgenommen, wenn die konkrete Gefahr vorbei ist; sie werden zumeist dauerhaft installiert und ihr Anwendungsbereich wird noch ausgeweitet.

Also: Ist es sicher, dass so eine App künftig nicht auch zur Bekämpfung einer gefährlichen saisonalen Grippe eingesetzt wird, mit dem Argument, dass die App doch bei Corona so gut funktioniert hat? Ist es sicher, dass so eine App künftig nicht auch nach einem Terroranschlag genutzt wird, um nach Gefährdern zu suchen? Ist es sicher, dass so eine Corona-Warn-App nicht der Anfang einer großen fürsorglichen Überwacherei ist?

Die prekäre Datenspende
Das Robert-Koch-Institut hat vor wenigen Tagen eine App veröffentlicht, in der Nutzerinnen und Nutzer ihre Daten aus Fitnesstrackern und Smartwatches freiwillig „spenden“ können. Diese Daten sind nicht irgendwelche Daten, sie sind hochsensibel: Es handelt sich zum Beispiel um die HRV-Daten, um die Heart Rate Variability, die Herzschlagraten. Man kann daraus Erkenntnisse für die Lungentätigkeit gewinnen; das ist für eine Behörde wichtig, die für den Infektionsschutz da ist. Die Herzfrequenz spiegelt aber auch alle Emotionen wieder.

Wenn ich mir vorstelle, dass die Daten aus der Anti-Corona-App und die Gesundheitsdaten aus Fitnesstrackern und Smartwatches zusammengeschaltet und kombiniert werden – dann steigt meine Herzfrequenz.



Süddeutsche Zeitung

Zwangspause für eine erschöpfte Gesellschaft

Heribert Prantl

06.04.2020


Es gibt Tage, an denen schon überholt ist, was gestern noch für undenkbar gehalten wurde. Wir erleben sie gerade: Schulen geschlossen, Kindergärten geschlossen, Theater geschlossen, Kirchen geschlossen, Museen geschlossen, Hotels geschlossen, Geschäfte geschlossen, Gasthäuser geschlossen; Grenzen geschlossen. Nicht für zwei, drei Tage, sondern für Wochen; vielleicht länger, wer weiß. Flugzeuge fliegen nicht mehr. Wie lang die Bahn noch fährt, weiß keiner. Was ist mit den Bussen? Was mit den U-Bahnen? Vielleicht schließen auch die Tankstellen. Das stoppt die Mobilität schnell und wirkungsvoll.

Das Sichere ist nicht mehr sicher

Das Sichergeglaubte hält nicht mehr. Das Sichere ist nicht mehr sicher. Was eigentlich Irrsinn ist, gilt als sinnhaft, ja als geboten, als alternativlos, als absolut notwendig, als noch nicht ausreichend. Corona und die Angst davor schaffen selbst das, was der Krieg nicht geschafft hat: Auch die Kirchen werden geschlossen. Hochzeiten fallen aus, Taufen fallen aus. Die Firmungen werden abgesagt und die Konfirmationen auch. Gestorben wird weiterhin, aber Beerdigungen dürfen nur noch im kleinsten Kreis stattfinden.

Wer über den Ausnahmezustand entscheidet

Der Ausnahmezustand lugt nicht mehr nur um die Ecke, er ist da. Politiker reden vom Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Zur Versorgung der Kranken? Zur Kontrolle von Verboten und Ausgangssperren? Zur Demonstration von Tatkraft? Angst ruft danach, dass etwas getan wird. Nein, nicht nur etwas, sondern alles: Repression, Prävention, alles miteinander und so viel wie möglich. Angst macht süchtig nach allem, was die Angst zu lindern verspricht.

Es gibt einen virologisch-publizistisch-politischen Verstärkerkreislauf, bei dem man noch nicht weiß, wohin er führt und wann er endet – und was er mit der Gesellschaft und der Demokratie macht. Wann wird aus der Demokratie eine Virolokratie? „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, heißt der berühmt-berüchtigte Satz des Staatsrechtlers Carl Schmitt, der seinerzeit die Weimarer Republik kaputtgeschrieben hat und der Antidemokraten heute noch immer fasziniert. Im Moment ist der demokratische Souverän, das Volk, mit allen Maßnahmen einverstanden. Es gibt fast schon Dankbarkeit, dass jetzt das Notwendige getan wird. Es gibt das große Wir-Gefühl: „Wir halten zu den Alten.“

Wachsame Demokraten und gute Virologen

Und wenn das Wir-Gefühl mit der Zeit zerbröselt? Muss dann mehr Kontrolle her? Mehr Überwachung? Mehr Polizei? Es wird, je länger die Krise währt, und wie lange sie währt weiß im Augenblick niemand, wachsame Demokraten genauso brauchen wie gute Virologen. Gesellschaft und Demokratie leben von dem und bestehen aus dem, was jetzt „Sozialkontakt“ heißt, und was jetzt rigoros vermieden werden soll – aus Gründen der Solidarität mit den von Corona besonders gefährdeten Menschen.

Die Experten versprechen, dass auf diese Weise viel ausgerichtet werden kann zur Vermeidung von Infektionen. Man muss aber auch fragen, was angerichtet wird, wenn Grundrechte und Grundfreiheiten stillgelegt und das gesellschaftliche Miteinander ausgesetzt werden. Wird die Corona-Krise zur Blaupause für das Handeln in echten oder vermeintlichen Extremsituationen? Dann wären die letzten Dinge noch schlimmer als die ersten.

Das Virus hat auch die Auseinandersetzung darüber infiziert

Ansteckend ist Corona und ansteckend ist die Angst davor. Und so erleben wir ein globales Experiment: Wie eine Gesellschaft funktioniert, wenn sie nicht mehr funktioniert. Es ist gespenstisch. Die Bilder von den leeren Straßen und Geschäften sind auch gespenstisch. Aber fast alle finden den virologisch-politisch-publizistischen Rigorismus gut – und wer ihn nicht gut findet, sagt es nur im kleinen Kreis. Das Virus hat auch die Auseinandersetzung darüber infiziert. Solidarität, das alte Wort der Arbeiterbewegung, das lang schon nicht mehr recht zog, ist jetzt das Zauberwort. Aber jetzt ist es der starke Arm der Virologen, der dies will: Alle Räder stehen still.

Die Sehnsucht nach dem Reset-Knopf

Warum funktioniert das so? Mag sein, dass der Corona-Stillstand auch die Sehnsucht vieler Menschen nach dem Reset-Knopf befriedigt und das Bedürfnis, in Ruhe gelassen zu werden. Einerseits sagt man zu all den Seuchenbekämpfungsmaßnahmen: „Das geht doch nicht.“ Andererseits gibt es das Gefühl: „Jetzt ist endlich Ruhe im Karton.“ Wir müssen auf einmal nicht mehr tun, was wir eigentlich tun müssten, wir sollen es sogar nicht mehr tun – und haben dafür eine solidarische Begründung. Corona verschafft einer überreizten, überforderten, erschöpften Gesellschaft eine Zwangspause. Wird die Gesellschaft daraus Lehren ziehen, wenn die Zwangspause zu Ende ist?

https://www.sueddeutsche.de/politik/prantls-blick-coronavirus-pandemie-1.4845298

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.TAZ

Corona und Demonstrationsrecht

Ruhe im Karton

Coronaverordnungen schränken politischen Protest ein. Auf die Gelegenheit, Versammlungen ganz zu verbieten, scheinen einige nur gewartet zu haben.

06.04.2020


In Frankfurt/Main wird eine Ansammlung von DemonstrantInnen im Rahmen des #LeaveNoOneBehind-Aktionstages zur Evakuierung der griechischen Flüchtlingslager aufgelöst, obwohl sie penibel einen Zwei-Meter-Abstand zueinander einhalten. In Berlin unterbinden Polizisten sogar eine Auto-Demonstration.

Landesweit entfernt die Polizei im öffentlichen Raum angebrachte Protestplakate oder abgestellte Schuhe. Was sich die Protestierenden auch haben einfallen lassen, um dem Infektionsschutz gerecht zu werden und dennoch ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen, sie scheiterten an einer autoritär agierenden Ordnungsmacht.

Weder die OrganisatorInnen der Proteste noch andere vernunftbegabte Menschen haben infrage gestellt, dass Menschenansammlungen aufgrund der sich weiter ausbreitenden Coronapandemie derzeit verboten sind. Nur sind Demonstrationen oder Kundgebungen keine Ansammlungen wie jede andere, keine Grillparty im Park und auch kein Fußballspiel. Sie obliegen dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, Artikel 8.

Selbst gegen die Notstandsgesetze konnte 1968 noch demonstriert werden

Eine Einschränkung ist möglich, die gänzliche Abschaffung, wie man sie de facto derzeit auf den Straßen beobachten muss, jedoch ausgeschlossen. Dafür sorgt schon die im Grundgesetz enthaltene Ewigkeitsgarantie, die eine Antastung der Grundrechte untersagt. Inzwischen muss man trotzdem befürchten: Ewig war gestern.

Niemals zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik sind Grund- und Freiheitsrechte so massiv und flächendeckend eingeschränkt worden wie derzeit. Selbst gegen die 1968 beschlossenen Notstandsgesetze konnte noch demonstriert werden. Doch weil die nun verfügten Verbote vorgeblich der Rettung von Menschenleben dienen, ist die Bereitschaft in der Bevölkerung, diese mitzutragen, groß. In demütiger deutscher Tradition wird der imaginierten Allparteienkoalition, die in den Bundesländern für die Restriktionen verantwortlich ist, gefolgt. Dabei überschreiten die Landesregierungen mit den – noch nicht mal durch Parlamente abgesegneten – pauschalen Versammlungsverboten ihre Kompetenzen.

Es geht auch anders

Dass Verwaltungsgerichte in Hamburg und Berlin Eilanträge gegen die Demonstrationsverbote abgewiesen haben, heißt im Übrigen nicht, dass diese nicht rechtswidrig sind. Ein Grundsatzurteil fehlt. Dabei ist offenkundig: Der Versuch, per Verordnung, höher gestelltes (Versammlungs-)Recht oder gar das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuhebeln, ist nicht möglich.

Rechtlich haltbar sind dagegen Auflagen, die etwa die Beachtung des Infektionsschutzgesetzes vorschreiben. Zu Gesprächen über mögliche sichere Protestformen kam es aber in den erwähnten Fällen gar nicht erst. Versammlungsbehörde und Polizei scheint es ganz recht zu sein, sich auf die Position des Totalverbots zurückziehen zu können. Endlich ist Ruhe im Karton.

Es geht selbstverständlich auch anders, wie das Beispiel Bremen zeigt. Die dort erlassene Corona-Rechtsverordnung nimmt „öffentliche und nichtöffentliche Versammlungen nach Art. 8 GG“ von einem Verbot aus. In Münster durfte – nach einer Klage vor dem Verwaltungsgericht – am Montag eine Kundgebung gegen einen Uranmülltransport stattfinden. Etwa 80 Menschen hielten sich dabei an die Auflagen; sie demonstrierten mit einem Abstand von mindestens 1,50 Meter zueinander und mit Atemschutzmasken – im Gegensatz zu den eingesetzten PolizistInnen.

 

https://taz.de/Corona-und-Demonstrationsrecht/!5674623/

 

 

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